Vor ein paar Tagen stellten wir wir die Versuche von Communitybetreibern vor, sich die Nutzungsrechte von Usern zu erschleichen. Zumeist in den AGBs, die dafür vollkommen ungeignet sind. Es geht dabei um ein: „unwiderrufliches und unbefristetes Recht zur uneingeschränkten Nutzung seiner Teilnehmerbeiträge“ durch den Hoster.
Aber warum … Was wollen die Administratoren von sozialen Netzwerken mit Nutzungsrechten?
Eine Möglichkeit, ist die Nutzung der gespeicherten Profile als Lockvogel – in „Flirt“-Angeboten mit monatlichen Gebühren. Dafür kann nicht nur das Profil und die privaten Fotos genutzt werden. Sondern sogar die privaten Nachrichten weitergeleitet werden. Der Benutzer hat ja in den AGBs zugestimmt.
Für einzelene User ist sehr schwer, auf einen solchen Fall von kommerziellen Identitätsdiebstahl aufmerksam zu werden. Schließlich sind diese Bezahldienste von Außen nicht einsehbar.
Soviel zum AGB-Wahnsinn am Montag morgen.. Natürlich halten wir euch auf dem Laufenden….