Vor ein paar Tagen stellten wir wir die Versuche von Communitybetreibern vor, sich die Nutzungsrechte von Usern zu erschleichen. Zumeist in den AGBs, die dafür vollkommen ungeignet sind. Es geht dabei um ein: „unwiderrufliches und unbefristetes Recht zur uneingeschränkten Nutzung seiner Teilnehmerbeiträge“ durch den Hoster.
Aber warum … Was wollen die Administratoren von sozialen Netzwerken mit Nutzungsrechten?
Eine Möglichkeit, ist die Nutzung der gespeicherten Profile als Lockvogel – in „Flirt“-Angeboten mit monatlichen Gebühren. Dafür kann nicht nur das Profil und die privaten Fotos genutzt werden. Sondern sogar die privaten Nachrichten weitergeleitet werden. Der Benutzer hat ja in den AGBs zugestimmt.
Für einzelene User ist sehr schwer, auf einen solchen Fall von kommerziellen Identitätsdiebstahl aufmerksam zu werden. Schließlich sind diese Bezahldienste von Außen nicht einsehbar.
Soviel zum AGB-Wahnsinn am Montag morgen.. Natürlich halten wir euch auf dem Laufenden….
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Hallo Zusammen,
am 24.06.2009 hat offiziel der Blog Datenshow begonnen.
Es geht hier um viel diskutierte Themen wie Datenschutz, Urheberrechte und IT-Sicherheit. Aber auch um praktische Beispiele aus dem Bereich „weiter so“ und „gibts doch garnicht“. Alles von der Schwarz/Weiß-Perspektive Datenschutz bis hin zur „alternativen Bezahlung mit privaten Daten“.
Wir werden wirklich interessante AGBs verlinken und deren Möglichkeiten unter die Lupe nehmen. Sollten euch schon ein paar unglaubliche aufgefallen sein, zögert nicht sie in den Kommentaren zu posten.
Natürlich darf man dabei keinen Tunnelblick entwicklen – bei Gelegenheit nehmen wir auch unseren konfortablen Bloghoster unter die Lupe.
Das sind jetzt erst mal alles nur Versprechen – aber die Datenshow wird mit der Zeit ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden.
Viel Spass beim Lesen
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Die nächste Ausgabe der DANA (Datenschutznachrichten) beschäftigt sich mit sozialen Netzwerken. Hier ein kleiner Auszug – sozusagen Sneakpreview:
Immer mehr Betreiber versuchen uns Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit dem erklärten Ziel unterzuschieben, unsere Eingaben zu vermarkten. Zitat aus den AGBs von www.ichflirt.de – einer vermeintlich regionalen Flirt-Community für Benutzer ab 16 Jahren:
„3.2 Mit der Teilnahme an dem auf der Website ermöglichten Informationsaustausch überträgt der Teilnehmer DF_NETWORX ein unwiderrufliches und unbefristetes Recht zur uneingeschränkten Nutzung seiner Teilnehmerbeiträge im Rahmen des Geschäftszwecks DF_NETWORX, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, zur Veröffentlichung, zur Bearbeitung sowie zur Speicherung und Veröffentlichung in elektronischen Medien und Datenbanken.“
Die Teilnehmer übertragen damit einem fremden Anbieter unwiderruflich die Nutzungsrechte an geschriebenen Texten, hochgeladenen Bildern und privaten Daten. Was aber der Geschäftszweck von DF_NETWORX ist, bleibt offen. Der Anbieter versucht vielleicht irgendwann einen Kalender mit den optisch ansprechendsten Mitgliedern in Ihrer Stadt zu veröffentlichen. Schließlich wurden die Fotos von den Mitgliedern freiwillig als Profilbild hoch geladen. Das ist natürlich eine Unverschämtheit und rechtlich angreifbar. Aber der Kalender ist dann erst mal veröffentlicht – und Ihr Kind wird über Nacht zum Pin-Up-Girl oder -Boy. Natürlich wird nicht jeder Anbieter von sozialen Netzwerken in dieser Unverschämtheit agieren. Die Daten sind aber vorhanden und die AGB ist darauf vorbereitet. Datenhandel und -verwertung sind eine Gefahr, die alle Mitglieder einer Community betreffen.
Das war ein kleiner Ausschnit – zuviel soll hier jetzt auch nicht vorveröffentlicht werden. Wenden wir uns einfach weiteren unglaublichen Nutzungsbedingungen zu:
Wer kennt Sie nicht ??? – Also vielleicht Kinder die nicht lesen – aber sonst wahrscheinlich jeder. Da hat sich natürlich Sony gedacht – Hey da läßt sich doch was machen. Aber wie? Ganz einfach, eine Community-Seite für Kinder. Und da die Musiklabels schon die ganze Zeit mit Urheberrechtsverletzungen zu kämpfen haben – werden dabei die Verwertungsrechte an dem geistigen Eigentum der Kinder einkassiert. Nachzulesen in den Nutzungsbedingungen der Seite dreifragezeichen.de. Zitat aus den Nutzungsbedingungen:
„Mit der Teilnahme an dem auf der Website ermöglichten Informationsaustausch überträgt der Teilnehmer der Sony Music Entertainment Germany GmbH ein unwiderrufliches und unbefristetes Recht zur uneingeschränkten Nutzung seiner Teilnehmerbeiträge im Rahmen des Geschäftszwecks der Sony Music Entertainment Germany GmbH, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, zur Veröffentlichung, zur Bearbeitung sowie zur Speicherung und Veröffentlichung in elektronischen Medien und Datenbanken.“
Und wer bis dahin gedacht hat Raubkopierer sind böße Menschen, sollte Bedenken, dass Kinder Ihre eigenen Beiträge anschließend illegal nutzen. Ich denke die Musikindustrie hat sich einfach zu sehr daran gewöhnt junge Künstler mit Knebelverträgen ausbluten zu lassen. Das jetzt aber an Kindern zu versuchen – ohne jegliche Gegenleistung ist wirklich DREIST – da haut es mir DREI ??? raus.
Das ganze kommt einem bekannt vor – gleiches Spiel bei Facebook – dafür mit mehr Protesten. Hier hat der Anbieter klein bei gegeben. Und JA, diese AGBs und Nutzungsbedingungen sind alle ungültig. (Aufgrund formaler Fehler und auch unhaltbarer Formulierungen) Nur leider muss das vor Gericht erkämpft werden. Und dafür muss man das ganze erst mal merken. Im obigen Fall (ichflirt), haben wir versucht den Anbieter zu überzeugen. Das Problem intern in der Community angesprochen. Im Forum gab es innerhalb einer Minute zwanzig Reaktionen und dann wurde der Thread eliminiert. Mein Benutzer dort wurde nach fünf Minuten gelöscht – auf Anfragen per Email mehrer Mitglieder, ist seit Monaten keine Antwort gekommen. Ob diese Taktik aufgeht – obwohl Zensur wird ja salonfähig… Wir halten euch auf dem Laufenden.
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